Neue Regelungen zu Tierarzneimitteln für Tierhalter
Wichtige Informationen für Tierbesitzer


Neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG)


Seit dem 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft.
Folgende Informationen sind wichtig für Sie:


Erlaubt:
•    Abgabe von Medikamenten ausschließlich an Tierbesitzer der vom Tierarzt behandelten Tiere


Nicht erlaubt:
•    Versand von Arzneimitteln
•    Abgabe ohne Untersuchung


Die Abgabe von Arzneimitteln ist demnach nur nach einer tierärztlichen Untersuchung zulässig. Das gilt nur für die selbst vom Tierarzt untersuchten Tiere. Die Abgabe ohne Untersuchung oder an nicht behandelte Tiere ist nicht zulässig.
Danke für Ihr Verständnis, dass wir uns an die gesetzlichen Regelungen halten.